Deutscher Städtetag: "Koalitionsvertrag mit kommunalfreundlicher Handschrift"

Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 7. Februar 2018

Gemeinsame Erklärung von Städtetagspräsident Lewe und Vize Maly
„Koalitionsvertrag mit kommunalfreundlicher Handschrift – Investitionen in Schulen, Wohnungsbau und Verkehr“

Der Deutsche Städtetag sieht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „zahlreiche positive Signale zugunsten der Kommunen“. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, und der Vizepräsident, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, erklärten in einer ersten Bewertung: „Zu wichtigen Zukunftsaufgaben erkennen wir im Koalitionsvertrag eine kommunalfreundliche Handschrift. Mehr Investitionen in die Schulen, den Wohnungsbau, die kommunale Verkehrsinfrastruktur und die Digitalisierung sind dringend notwendig und erfreulicher-weise verabredet worden.

Der Bund beteiligt sich weiter finanziell an den Flüchtlings-kosten. Ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen soll kommen, eine Kommission ´Gleichwertige Lebensverhältnisse´ ebenso. Dort soll auch nach Lösungen für hohe Altschulden in Städten gesucht werden. Das für die Kommunen zentrale Prinzip ´Wer bestellt, bezahlt´ wollen die Parteien auch auf Bundesebene beachten.“ Im Koalitions¬vertrag seien mehrere Forderungen des Deutschen Städtetages aufgegriffen worden.

Lewe und Maly sagten weiter: „Die Städte sind bereit, gemeinsam mit Bund und Ländern an wichtigen Zukunftsaufgaben zu arbeiten. Die geplanten Maßnahmen zugunsten der Kommunen können dabei helfen,
die Lösung drängender Probleme in den Städten voranzubringen. Sie können dazu beitragen, Städte handlungsfähiger zu machen und gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen in verschiedenen Regionen zu fördern.“

Noch offene Fragen sieht der Deutsche Städtetag bei dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. „Es ist gut, nachmittags mehr Betreuung und Förderung für Grundschulkinder anzubieten. Sinnvoll ist auch, dass der Bund den Ausbau der Ganztagsschulen fördern können soll und Geld dafür eingeplant wird. Ein Rechts-anspruch darf allerdings nicht bei den Kommunen angesiedelt werden. Ganztagsbetreuung für Schulkinder ist Sache der für Bildung zuständigen Länder“, betonten Lewe und Maly. Der Koalitionsvertrag nennt zwei Milliarden Euro des Bundes für die Ganztagsbetreuung. Die Städte sehen daher die Länder gefordert, die verbleibende erhebliche Finanzierungslücke zu schließen. Sollte der Bund tatsächlich einen Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) regeln, müssten die Länder den Kommunen ihre Kosten nach dem Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ ersetzen. Der Städtetag bedauert, dass die Parteien keine weitere Entlastung der Kommunen bei stetig wachsenden Sozialausgaben vereinbart haben. Umso mehr wird es darauf ankommen, dass die geplanten Maßnahmen bei den sozialen Ausgaben, wie zum Beispiel die bessere Qualität in der Kinderbetreuung, sich finanziell nicht zu Lasten der Kommunen auswirken.

Der Präsident und der Vizepräsident des Deutschen Städtetages begrüßten bzw. kommentierten im Detail diese Verabredungen des Koalitionsvertrages:

• Die Investitionsoffensive für Schulen wird dazu beitragen, dass die Länder Ganztags¬schulen ausbauen können und die notwendige Digitalisierung der Schulen vorangebracht wird. Durch die geplante Grundgesetzänderung werden Schulen im gesamten Bundesgebiet unterstützt werden können. Damit wird das bereits laufende Schulsanierungsprogramm für finanzschwache Kommunen ergänzt.

• Die Wohnraumoffensive ist dringend nötig, um vor allem in wachsenden Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Außerdem trägt sie dazu bei, Wohneigentum zu fördern. Wir begrüßen, dass der Bund angesichts der gesamtstaatlichen Bedeutung der Aufgabe den sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2019 hinaus mitfinanziert – mit jeweils 1 Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021. Das Baukindergeld halten wir für gut, um breiteren Bevölkerungsschichten die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern. Wichtig ist zudem die Zusage des Bundes, den Kommunen bundeseigene Grundstücke für den Wohnungsbau zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung zu stellen.

• Die Bundesmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur nach dem Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz werden von heute 330 Millionen Euro bis zum Jahr 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöht und danach jährlich dynamisiert. Die Städte fordern seit langem vom Bund, den Ausbau des ÖPNV stärker zu unterstützen. Das geschieht jetzt zumindest beim Bundesprogramm für große kommunale Verkehrsprojekte.

• Die Grundsteuer soll auf eine feste Basis gestellt werden. Das ist für die Städte elementar, weil zu befürchten ist, dass das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regeln für die Grundsteuer in Kürze verwerfen wird.

• Die geplante Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unterstützen wir und werden uns als Städtetag daran aktiv beteiligen. Die von hohen Kassenkrediten und Altschulden betroffenen Städte dürfen mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden. Es ist gut, dass sich der Bund dieses Themas annehmen will.

• Der Bund übernimmt auch nach 2018 die Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge, die Hartz IV-Sozialleistungen beziehen. Die Integrationspauschale des Bundes wird ebenfalls nach 2018 weiter an die Länder gezahlt. Dabei werden wir weiter entschieden dafür eintreten, dass ein angemessener Teil der Mittel von den Ländern auch an die Kommunen weitergegeben wird.

• Die Regelung zum Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz ist ein Kompromiss, der beide Aspekte berücksichtigt, die dem Städtetag wichtig sind: Die Integrationsfähigkeit in den Städten muss gewahrt werden, um die Städte nicht zu überfordern. Zugleich muss aber beachtet werden, dass enge Familienangehörige die Integration von geflüchteten Menschen erleichtern können.

• Die Aussagen zur Luftreinhaltung und das Ziel, Fahrverbote zu vermeiden, gehen in die richtige Richtung. Es bleiben aber Fragen offen – zum Beispiel, wieweit die angesprochenen Nachrüstungen von Diesel-Pkw reichen sollen. Eine Blaue Plakette ist nicht vorgesehen. Das ist bedauerlich, weil wir befürchten müssen, dass Gerichte für einzelne Städte Fahrverbote anordnen werden, die dann auch sachgerecht umgesetzt werden können müssen.

• Um Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist das geplante Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ zu begrüßen.

Quelle: www.staedtetag.de

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